Samstag, November 24, 2018

Kommunalverfassung MV soll im Eilverfahren geändert werden

*** ZUM URTEIL ZUR KREISUMLAGE ***

Nach Vorliegen der Entscheidungsgründe zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-
Vorpommern im Berufungsverfahren Landkreis Nordwestmecklenburg ./. Gemeinde
Perlin erwägt das Ministerium für Inneres und Europa, vorbehaltlich und auf der Grundlage
einer gutachterlicher Prüfung eine Änderung der Kommunalverfassung in einem Eilverfahren
zu initiieren, die die „Heilung“ von Fehlern der Haushaltssatzung, die zur Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit führen, in Haushaltsfolgejahren zulassen würde. Gleichermaßen soll geprüft
werden, ob eine entsprechende Änderung der Kommunalverfassung rückwirkend in Kraft
gesetzt werden könnte bzw. sollte mit dem Ziel, der „Heilungssatzung“ des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Wirksamkeit zu verhelfen.
(aus dem Bericht der Landrätin zum Kreistag am 6.12.2018)

Der Heilungsversuch des Landkreises Nordwestmecklenburg mit dem Beschluss einer geänderten Haushaltssatzung von 2013 führte bereits ohne nennenswerte Bedeutung in der Niederlage vor dem OVG Greifswald. Die Landrätin Weiss von der SPD versprach das Gegenteil. Und alles nur um dauerhaft strukturell unterfinanzierten Gemeinden weiterhin nicht helfen zu müssen.

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