Montag, Februar 14, 2022

Erstattungspflicht der Sparkassen und Banken

 

 
Kontogebührenerstattungen von bis zu 160 Euro möglich
 
Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20, entschieden, dass alle Änderungen der Geschäfts­bedingungen samt aller Preis­erhöhungen ohne ausdrück­liche Zustimmung unwirk­sam sind.
Es reicht nicht aus, die neuen Bedingungen mitzuteilen und Kundinnen die Möglich­keit zum Wider­spruch zu geben.
Damit wurden die Bankkunden mit rechtswidrigen Gebühren belastet, sofern mit der Änderung der Geschäftsbedingungen Preissteigerungen oder sonstige Verschlechterungen verbunden waren.
In der Regel gab es nur einen einfachen Hinweis auf einem Kontoauszu. Die Gebühren können abweichend von der Verjährungfrist auch für mehr als drei Jahre zurückgefordert werden. Ein Urteil des EUGH dazu macht es möglich.
 
Die BaFin hat Deutschlands Banken berits einmal ermahnt, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Kontoführungsgebühren fürs Girokonto „fair und transparent“ umzusetzen – das schließt auch die Erstattungen von zu Unrecht erhobenen Kontoführungsgebühren aus der Vergangenheit an die Kunden ein. Offenbar haben die Aufseher den Eindruck, dass dies bislang nicht angemessen geschieht. „Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen“, droht die Behörde.
 
Drohungen mit Kontokündigungen zählen ebenfalls zu den unfaieren Methoden und müssen angezeigt werden.