Kontogebührenerstattungen von bis zu 160 Euro möglich
Der Bundesgerichtshof hatte
mit Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20, entschieden, dass alle
Änderungen der Geschäftsbedingungen samt aller Preiserhöhungen ohne
ausdrückliche Zustimmung unwirksam sind.
Es reicht nicht aus, die neuen Bedingungen mitzuteilen und Kundinnen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben.
Es reicht nicht aus, die neuen Bedingungen mitzuteilen und Kundinnen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben.
Damit wurden die Bankkunden
mit rechtswidrigen Gebühren belastet, sofern mit der Änderung der
Geschäftsbedingungen Preissteigerungen oder sonstige Verschlechterungen
verbunden waren.
In der Regel gab es nur
einen einfachen Hinweis auf einem Kontoauszu. Die Gebühren können abweichend von der Verjährungfrist auch für mehr als drei Jahre zurückgefordert werden. Ein Urteil des EUGH dazu macht es möglich.
Die BaFin hat Deutschlands Banken berits einmal ermahnt, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu
den Kontoführungsgebühren fürs Girokonto „fair und transparent“
umzusetzen – das schließt auch die Erstattungen von zu Unrecht erhobenen
Kontoführungsgebühren aus der Vergangenheit an die Kunden ein. Offenbar
haben die Aufseher den Eindruck, dass dies bislang nicht angemessen
geschieht. „Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen
der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin
aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen“, droht die Behörde.
Drohungen mit Kontokündigungen zählen ebenfalls zu den unfaieren Methoden und müssen angezeigt werden.