Mittwoch, September 11, 2019

MV: Krebs in der Landespolitik

Wenn alle Medien nur eine Sicht auf die Erkrankung der Ministerpräsidentin von MV darstellen, dann wünscht man sich mehr Pressevielfalt auch hier.
Und wenn unkritisch alle Aussagen tausendfach verbreitet werden, dann fehlt es an kritischen Journalisten.


Meine Beispiele:
Der Vorgänger war ebenfalls an Krebs erkrankt und trat zurück. Heute muss man seine vorbereitete Aussagen so verstehen, dass es sein Fehler war zurückzutreten.
Der Stellvertreter Sternberg dichtet Manuela Schwesig Superkräfte an, die andere nicht hätten. Bestenfalls eine Gefälligkeit, bestimmt eine Abwertung aller anderen Erkrankten und letztendlich eine schnelle Aussage, um nicht einen Blick auf eine mögliche Zukunft des stellvertretenden Landesvorsitzenden zu werfen.

Niemand darf kritisch in die Zukunft schauen, so könnte man diese gross angelegte Aufführung von gestern bezeichnen. Selbst die Vermutung, dass Frau Schwesig gegen ihren Willen die gerade straff angezogenen Zügel wieder lockern muß, will keiner äußern.

Und von niemanden ein Wort zu Frau Brettschneider, die den Kampf verloren hat.
Da muss man dann sehr genau hinhören, um abzuschätzen, wie schlimm es wirklich ist:
"Die Behandlung erfolgt überwiegend ambulant" überwiegend bedeutet auch gerade zu 51%.
Die andere Hälfte dann also stationär, was wiederum bedeutet, die Sache ist schlimmer als zugegeben.

Frau Schwesig ist ihr Amt genauso wichtig wie ihr Leben, deshalb nennt sie es auch in einem Atemzug. Gut zu wissen, wen man vor sich hat.

"Alles nur Spekulation", werden einige sagen. "Besser als einfältige Wahrnehmung", antworte ich dann. Und wenn man keinen politischen Diskurs führen will, kommt das letzte Argument: Das sei doch Privatsache. Und jeder weiss, dass es nicht stimmt.

Freitag, Januar 18, 2019

Piraten empfehlen: Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von Auskünften an Parteien vor Wahlen nutzen


Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen auf kommunaler Ebene
in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die Daten von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der jeweiligen Meldebehörde formlos eingelegt werden.


"Die Piraten sind als einzige Partei aus Überzeugung gegen diesen Datenverkauf durch die Meldebehörden," so kommentiert Dennis Klüver, Landesvorsitzender den Standpunkt der Piratenpatei.