Montag, Dezember 16, 2013

Überwachungsland MV

Ab dem 1. Juli 2013 dürfen sowohl die Polizei als auch der umstrittene Verfassungsschutz eklatant in die schützenswerte Privatsphäre eines jeden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eindringen. Der Landtag hat Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes und des Polizeigesetzes beschlossen, die es diesen Behörden künftig erlauben, umfassende digitale Abhörmaßnahmen durchzuführen und dafür unter anderem E-Mails und Passwörter der Bürger auszuspähen. Diese Maßnahmen sollen ohne Erlaubnis eines Gerichts und damit ohne eine übergeordnete und unabhängige Kontrolle durchgeführt werden können. http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/Cache/E290A1954C15C2C093C6912C.pdf

Keine Kommentare: