Montag, Oktober 06, 2014

Sozialministerium verweigert Antwort auf IFG-Anfrage zu Bildrechten

So wird mit einer IFG-Anfrage im Landessozialministerium umgegangen, wenn es denn die Politikerin selbst betrifft:

Sehr geehrte Frau Ministerin Hesse,
ich frage nach dem IFG zu den von Ihnen auf Facebook privat genutzten Aufnahmen.
Sind diese Bilder durch einen Landesbediensteten aufgenommen worden ?
Haben Sie die Rechte an den Bildern erworben ?
Welche Vereinbarung haben Sie dazu wann abgeschlossen ?
Welche Einnahmen sind dadurch beim Land MV erzielt worden ?
Wieviel Arbeitszeit hat der Landesbedienstete darauf verwendet ?

Mit freunlichen Grüßen
Dennis Klüver ...........................................................
Die Antwort des Presssprechers:

Sehr geehrter Herr Klüver, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beabsichtige nicht, ihre Anfrage zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Moeller
Pressesprecher Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
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Meine Antwort ist ein Widerspruch:

Sehr geehrter Herr Moeller,
ich lege Widerspruch zu ihren ablehnenden formlosen Bescheid im E-Mail-Format im Rahmen meiner IFG-Anfrage ab. Gründe: Sie haben nicht den Versuch einer Antwort unternommen, sie haben nicht im Sinne des Gesetzes eine naheliegende Antwort formuliert oder ein ein damit zusammenhängendes Dokument bzw. Beschluss verwiesen. Ich werden den Vorgang an den Landesdatenschutzbeauftragten weiterleiten sowie mich an die Staatskanzlei wenden. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung meines Widerspruchs.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Klüver
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Wir warten nun auf Antwort.

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