Donnerstag, Januar 23, 2014

MV: Generalstaatsanwaltschaft erteilt Freibrief für kleine Korruption

In den verschiedenen Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland hat sich eine Wertgrenze für den Anfangsverdacht von Korruption bei Geschenken an Mitarbeiter des öffentlichen Dienst bzw. Beamte heraus gebildet. Dies unabhängig davon, dass schon andernorts die Annahme von Geschenken verboten ist und nur in sehr engen Umfang ausdrücklich im Einzelfall erlaubt werden kann. MV hinkt dahinter her. Und diese Grenze bewegt sich zwischen 10-15 Euro. In einem Verfahren gegen eine Landrätin hat nun (2012) die Generalstaatsanwaltschaft in MV Geschenke mit einem Wert deutlich über 50 Euro an eine Landrätin als sozialadäquat bezeichnet. Der Konsens ist also dahin. In Fällen in denen gleich haufenweise gegen Mitarbeiter ermittelt wird (wie z.B. in NRW gegen 58 Mitarbeiter, die eine Champagnerflasche bekommen hatten)legt man solche "kleine Korruption" in MV ab jetzt zu den Akten. Da hilft es auch nichts, wenn ein unabweisbares öffentliches Interesse besteht, da es sich um eine Spitzenpolitikerin handelt. Ergebnis: Wir haben eine politisch beeinflussbare Generalstaatsanwaltschaft, die für einen Einzelfall den sicheren Rechtsrahmen aufkündigt und verlässt. Korruption wird ein Freibrief erteilt.

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